Verifizierung der Identität im Rahmen von Bankgeschäften in Deutschland
Die Verifizierung der Identität ist erforderlich, wenn ein Bankkonto eröffnet, Finanzinstrumente eingezahlt oder ein privater Safe bei einer Kreditinstitut in Deutschland genutzt wird. Diese Anforderung basiert auf dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche, um zu verhindern, dass kriminelle Personen/Organisationen belastete Mittel/Vermögenswerte in legale Wirtschaftszyklen transferieren.
Die AHK Aserbaidschan übernimmt die Identitätsverifikation und Legalisierung für Einzelpersonen und Unternehmen in Aserbaidschan.
Überprüfung der Identität
Für natürliche Personen
Erforderliche Dokumente:
- Gültiger Reisepass
- Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
- Formeller Identitätsnachweis einer deutschen Bank (z. B. Kontoeröffnungsformular)
Hinweis:
Die Identitätsprüfung erfolgt ausschließlich persönlich in der Geschäftsstelle der AHK Aserbaidschan. Termine sind nach vorheriger Anmeldung von Montag bis Freitag, 09:00–15:00 Uhr möglich. Der zukünftige Kontoinhaber muss die oben genannten Unterlagen vollständig mitbringen.
Für juristische Personen
Erforderliche Dokumente:
- Formeller Identitätsnachweis einer deutschen Bank
- Gültiger Reisepass und Personalausweis einer handlungs- und vertretungsberechtigten Person *
- Nachweis über Wohnsitz in Aserbaidschan (innerhalb der letzten drei Monate)*
- Aktueller Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Gründungsurkunde bzw. gleichwertige rechtsgültige Dokumente
* Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss anwesend sein.
Hinweis:
Auch für juristische Personen ist die persönliche Vorsprache bei der AHK Aserbaidschan erforderlich. Die Terminvergabe erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung, möglich Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 15:00 Uhr.